Virtuelles Rathaus
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Personalausweis (vorläufig)

Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen den "endgültigen" Personalausweis zu beantragen. Deshalb sollten Sie möglichst 2 Passfotos mitzubringen.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig.

Unterlagen

- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles Passfoto, auf dem Sie weder eine Uniform noch eine Kopfbedeckung tragen dürfen

Gebühren

Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 14,00 EUR. Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.

Gebührenfrei:
Bei Bedürftigkeit, insbesondere wenn Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gewährt werden. (Nachweis durch Bescheid)

Zahlungsart

Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

Bearbeitungszeit

Der vorläufige Ausweis wird Ihnen so bald wie möglich im Einwohneramt oder in den Verwaltungsnebenstellen ausgestellt.