Personalausweis
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Dann ist jedoch eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer; ein Formular ist im Einwohneramt erhältlich oder als Download weiter unten auf dieser Seite verfügbar) erforderlich.
Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles Passfoto, auf dem Sie weder eine Uniform noch eine Kopfbedeckung tragen dürfen
Gebühren
Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 8,00 EUR,
bei Antragstellung bis 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 13,00 EUR.
Die Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Gebührenfrei:
Bei erstmaliger Beantragung unter 21 Jahren oder bei Bedürftigkeit, insbesondere wenn Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gewährt werden.
(Nachweis durch Bescheid)
Zahlungsart
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise
Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht zulässig.
Bearbeitungszeit
Die Lieferzeit beträgt 1-2 Wochen bei der Bundesdruckerei in Berlin.
Sobald wir die Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei bekommen haben, erhalten Sie vom Einwohneramt eine Benachrichtigungskarte. Damit können Sie auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Sie können hierfür auch eine formlose Vollmacht erteilen oder den entsprechenden Vordruck verwenden, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite verfügbar ist.
Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.
Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
