Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen.
Es wird ausgestellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn und kann am ersten oder zweiten Wohnsitz beantragt werden.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Unterlagen
1. Falls der Antrag persönlich gestellt wird, Personalausweis oder Reisepass.
2. Anträge können auch schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden, allerdings nicht telefonisch.
Der Antrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr erbracht wurde (siehe unter der Rubrik "Gebühren").
3. Es können auch Dritte (Verwandte oder Bekannte) mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Gebührenbefreiung
1. bei Mittellosigkeit (Sozialhilfeempfänger, Schüler, Auszubildende, Studenten,...)
2. wegen besonderen Verwendungszwecks (ehrenamtliche Mitarbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, z. B. AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz)
Zahlungsart
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar oder per Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache
bzw. Antragstellung durch Dritte),
- per Verrechnungsscheck oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn, Kontonummer 778, BLZ 472 50 101,
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21
Bitte geben Sie bei Überweisungen die Nr. 1299983 als Verwendungszweck an und fügen Sie die Durchschrift oder eine Kopie des Überweisungsauftrags als Zahlungsnachweis dem Antrag bei.
Hinweise
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = für private Zwecke
- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Bearbeitungszeit
1 - 2 Wochen
