Virtuelles Rathaus
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Eheschließung

Wo kann die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen?
Eine Anmeldung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Sie kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.

Was ist mitzubringen?
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell verschieden ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Dieses kann telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen (s. unten unsere Ansprechpartner).

Wann finden Eheschließungen statt?
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
freitags von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Eheschließungen dienstags und freitags
Diese Eheschließungstermine finden im Trauzimmer des Standesamtes im historischen Rathaus statt.

Bild: Trauzimmer im historischen Rathaus
Bild: Trauzimmer im historischen Rathaus

Eheschließungen an Samstagen
Es werden grundsätzlich jeden 1. Samstag im Monat (in den Monaten März bis Dezember) Eheschließungstermine angeboten.

In den Monaten November und Dezember finden die Samstagstrauungen im historischen Rathaus in Paderborn statt, von März bis Oktober im "Fürstlichen Speisezimmer" (Spiegelsaal) des Schlosses im Stadtteil Schloß Neuhaus. Da die Termine mit anderen Veranstaltungen im Schloss zu koordinieren sind, bieten wir entsprechend der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten statt des 1. Samstags im Monat ggf. andere Termine an. Bei Interesse an einem Eheschließungstermin an einem Samstag im Schloss wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/Innen des Standesamtes (s. unten unsere Ansprechpartner).

Für Eheschließungen an Samstagen wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 146,00 EURO pro Trauung erhoben.

 

"Fürstliches Speisezimmer" im Schloss
"Fürstliches Speisezimmer" im Schloss
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Terminreservierungen
Um rechtzeitig mit den Hochzeitsvorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Eheschließung "vorreservieren" zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.

Sie können auch vorab in unserem Traukalender nachschauen, ob Ihr Wunschtermin zur Verfügung steht. [mehr]
Im Internet können Sie sowohl Ihre Eheschließung voranmelden als auch einen Wunschtermin angeben. Für diesen Zweck werden Ihre Daten im Auftrag der Stadt Paderborn durch den Verlag für Standesamtswesen (VfSt) abgefragt, dort zwischengespeichert und dann zur abschließenden Bearbeitung an das Standesamt übermittelt. Die Nutzung dieses Online-Dienstes sowie die Angabe der Daten erfolgen auf freiwilliger Basis. Hierfür verwenden Sie bitte das Online-Formular des VfSt, welches Sie am Ende dieses Absatzes finden. Ihr Wunschdatum und -termin geben Sie bitte auf einer der letzten Formularseiten unter "Fragen und Wünsche an den Standesbeamten" an.
Logo mit WEBCam

WEB-Cam-Service
Sie möchten Verwandten, Freunden und Bekannten, die nicht vor Ort dabei sein können, die Gelegenheit geben, an Ihrer Trauung teilzunehmen? Dann übertragen Sie doch die Bilder ins Internet. Fragen Sie nach unserem WEB-Cam-Service. [mehr]

Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 ist die Mitwirkung von Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Dolmetscher
Ist mindestens einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Verlobten/dem Brautpaar ein Dolmetscher mitzubringen.
Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen.
Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.