Virtuelles Rathaus
Virtuelles Rathaus

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über juristische Personen

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Paderborn betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde

Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Unterlagen

1. Falls der Antrag persönlich gestellt wird, Personalausweis oder Reisepass.

2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag nur postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.

3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Hinweise

Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Einwohneramt beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Auskunft aus dem Gewerbezentralregister an private Personen" entnehmen. (siehe unter der Rubrik "Ähnliche Produkte").

Bearbeitungszeit

ca. 2 bis 4 Wochen