Virtuelles Rathaus
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Auskunft aus dem Gewerbemelderegister

Eine Auskunft aus dem Gewerbemelderegister ist für 2 Gruppen möglich:

1. Privatpersonen
2. öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser, usw.)

Unterlagen

Bei Privatpersonen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, in dem das rechtliche Interesse (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister dargelegt wird.

Sie können Ihren schriftlichen Antrag nur postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 5,00 EUR und 40,00 EUR.
Für eine Standardauskunft wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.