Virtuelles Rathaus
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Kleinfeuerwerk

Klasse II - vergleichbar mit dem Silvesterfeuerwerk

Wenn Sie außerhalb von Silverster ein Kleinfeuerwerk, z. B. für ein Familienfest planen, benötigen Sie für den Kauf der Feuerwerkskörper sowie für das Abbrennen des Feuerwerks die erforderlichen Genehmigungen des Ordnungsamtes. 

Soweit Sie einen Pyrotechniker mit dem Feuerwerk beauftragen, genügt die Anzeige des Feuerwerks.

Unterlagen

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

- einen Lageplan, auf dem der Abbrennplatz markiert und die umliegende Bebauung und Straßenführung erkennbar ist
- eine angemesse Haftpflichtversicherung
- ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin

Gebühren

Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR.

Bearbeitungszeit

Die Anzeige bzw. der Antrag muss grundsätzlich mind. 2 Wochen vorher beim Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt ist.

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