Kleinfeuerwerk
Wenn Sie außerhalb von Silverster ein Kleinfeuerwerk, z. B. für ein Familienfest planen, benötigen Sie für den Kauf der Feuerwerkskörper sowie für das Abbrennen des Feuerwerks die erforderlichen Genehmigungen des Ordnungsamtes.
Soweit Sie einen Pyrotechniker mit dem Feuerwerk beauftragen, genügt die Anzeige des Feuerwerks.
Unterlagen
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- einen Lageplan, auf dem der Abbrennplatz markiert und die umliegende Bebauung und Straßenführung erkennbar ist
- eine angemesse Haftpflichtversicherung
- ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin
Gebühren
Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR.
Bearbeitungszeit
Die Anzeige bzw. der Antrag muss grundsätzlich mind. 2 Wochen vorher beim Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt ist.
Ansprechpartner
Formulare
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Bitte reichen Sie den Vordruck ausgefüllt und
unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns ein oder senden es an die Stadt Paderborn, Amt für öffentliche Ordnung, 33095 Paderborn.
Antrag/Anzeige auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen und zum Abbrennen eines Feuerwerks
