Virtuelles Rathaus
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Ahndung von Parkverstößen

Die Einhaltung der Parkvorschriften wird im Stadtgebiet durch hauptamtliche Überwachungskräfte der Stadt Paderborn kontrolliert. Bei dabei festgestellten Parkverstößen erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeiten- verfahrens, in dem regelmäßig eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarngeldangebot erteilt wird.

Gebühren/Kosten
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der städtischen Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung des Amtes für öffentliche Ordnung.

Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden zwischen 5,00 EUR und 35,00 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.

Zahlungsart

Einzahlungen auf das Konto der Stadtkasse Paderborn,
Bankverbindung: Sparkasse Paderborn, Kto.-Nr. 1079839, BLZ 472 501 01 (Sonderkonto für Verwarn- und Bußgelder).

Bareinzahlungen in der Bußgeldstelle (Frau Lüke/Frau Guttwein) sind während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Hinweise

Über die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens wegen eines Parkverstoßes wird am Fahrzeug eine Benachrichtigung angebracht, die ohne eigenständige rechtliche Wirkung ist. Auskünfte zum konkreten Parkverstoß können durch die Bußgeldabteilung erst am nächsten Werktag erteilt werden, da vorheriger Datentransfer erforderlich ist.

Bearbeitungszeit

Die schriftliche Verwarnung wird zeitnah zum festgestellten Parkverstoß an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter versandt. Dabei erfolgt der Versand an die Anschrift, die zum Tatzeitpunkt aktuell bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfasst ist.

Für den Fall, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug nicht geführt hat, enthält die schriftliche Verwarnung Hinweise auf das Verfahren zur Fahrerbenennung.

Ansprechpartner