Volkshochschule Paderborn
VHS Paderborn


Bildungsurlaube bei der Volkshochschule Paderborn

Die VHS Paderborn bietet Intensivkurse im Bereich "Business English" an, die als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt sind.

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen

Arbeiter und Angestellte in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 1.1.1985 das Recht auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Berufliche und politische Weiterbildung schließt dabei auch Lehrveranstaltungen ein, die auf die Stellung des Arbeitnehmers in Staat, Gesellschaft, Familie oder Beruf bezogen sind.

Pro Jahr entsteht ein Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von 5 Arbeitstagen. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit entsprechend.

Zum Verfahren:

  • Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens aber 4 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen.
  • Der Arbeitgeber darf diesen Antrag nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. (Die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- bzw. Personalräte bleiben unberührt).
  • Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden: z.B. für bestimmte Veranstaltungen der Volkshochschule.
  • Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Teilnahme an der Maßnahme nachzuweisen (Teilnahmebescheinigung).

Der Gesetzestext ist in der Volkshochschule Paderborn erhältlich, ebenso Unterlagen zu den Bildungsurlaubsangeboten der VHS, die dem Arbeitgeber vorzulegen sind.