Virtuelles Rathaus
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RECHTSGRUNDLAGEN

In Artikel 28 des Grundgesetzes, § 78 der Verfassung für das Land NRW, weiteren unten aufgeführten Gesetzen und Verordnungen des Landes sowie dem Ortsrecht der Stadt Paderborn finden Sie Regelungen zur kommunalen Selbstverwaltung.

Der Link zur Datenbank des Landes NRW führt Sie zum Bürgerservice Landesrecht in dem Gesetze und Verordnungen - wöchentlich aktualisiert - kostenfrei abgerufen werden können.

Land NRW - Bürgerservice Landesrecht
Grundgesetz - Auszug - Art. 28
Verfassung des Landes NRW
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)
Kommunalwahlgesetz NRW
Kommunalwahlordnung NRW
Satzungen der Stadt Paderborn
Hauptsatzung der Stadt Paderborn
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Paderborn und seine Ausschüsse
Aufgabenzuweisungsbeschluss des Rates
Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher

INFOS

Ratsinformationssystem der Stadt Paderborn

Die Entwicklung des Ratsinformationssystems geht zurück in das Jahr 1994.
Sie finden hier Informationen über die Arbeit des Rates und seiner Ausschüsse seit Beginn der XII. Wahlperiode im November 1994.
Die aktuelle Version des Ratsinformationssystems wurde von der Fa. ES-Team Consult GmbH, Industriestraße 10, 33397 Rietberg in Zusammenarbeit mit der Stadt Paderborn erstellt.

Der Rat der Stadt Paderborn und seine Ausschüsse

Rat

- gewählt von der Bürgerschaft am 30.08.2009
- in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
- Wahlzeit 5 Jahre
- XV. Wahlperiode (seit 1946)
- Anzahl der Mitglieder nach Gemeindegröße (§ 3 KWahlG),
  hier: 68 gewählte Ratsmitglieder
- Bürgermeister, der seit 1999 direkt gewählt wird (für die Dauer von 6 Jahren),
   ist Vorsitzender des Rates, ohne selbst Ratsmitglied zu sein

Zuständigkeiten des Rates

Allzuständigkeit des Rates:
Gem. § 41 Abs. 1 GO NRW ist der Rat der Gemeinde für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig

Ausschließliche Zuständigkeit des Rates:
Gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW dürfen bestimmte Aufgaben nicht auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen werden, z. B.

- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird,
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter,
- die Wahl der Beigeordneten,
- der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen

Ausschüsse

Ausschüsse sind vom Rat gebildete, zahlenmäßig kleinere Gremien, denen überwiegend Ratsmitglieder angehören. Der Rat kann zu seiner Entlastung Ausschüsse bilden (Ausnahme: Pflichtausschüsse). Der Rat legt die Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse fest. Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Rates vor und entscheiden über bestimmte Angelegenheiten selbst.

Pflichtausschüsse

Gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse nach GO NRW oder nach Sondergesetzen, z.B.
- Hauptausschuss
- Finanzausschuss (in Paderborn: Haupt- und Finanzausschuss)
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Schulausschuss
- Betriebsausschüsse
  (in Paderborn: Betriebsausschuss und Ausschuss für
  Märkte und Feuerwehr;
  Betriebsausschuss Gebäudemanagement und Bäder)

Freiwillige Ausschüsse

Neben den Pflichtausschüssen kann der Rat weitere Ausschüsse bilden, z. B.

- Ausschuss für Soziales, Senioren- und Behindertenangelegenheiten
- Ausschuss für Sport und Freizeit
- Kulturausschuss
- Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
- Bezirksausschüsse Elsen und Schloß Neuhaus/Sande
- Beirat der Volkshochschule

Fraktionen

Fraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Rates. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Personen bestehen. Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat mit.

Ratssitzungen

- Tagesordnung wird vom Bürgermeister festgesetzt.
- Vorschläge zur Tagesordnung durch eine Fraktion oder mindestens
  1/5 der Ratsmitglieder
- Fragestunden für Einwohner vierteljährlich
- Öffentliche Bekanntgabe von Zeit und Ort der Sitzung (in den Tageszeitungen)
- Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich
- Nichtöffentlich beraten werden:
  ...Personal- und Disziplinarangelegenheiten
  ...Liegenschaftssachen
  ...Auftragsvergaben
  ...Angelegenheiten der zivilen Verteidigung
  ...Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten
  ...Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

DER ENTSCHEIDUNGSWEG IN RAT UND AUSSCHÜSSEN