Kopfzeile Integration
Integration in der Stadt Paderborn

Ausländerbehörden

Am 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Ein wesentlicher Teil ist das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das das bisher geltende Ausländergesetz (AuslG) abgelöst hat.
Die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten werden
- von der Stadt Paderborn wahrgenommen, wenn ein/e Ausländer/in seinen/ihren Wohnsitz in der Stadt Paderborn mit seinen Ortsteilen hat
- vom Kreis Paderborn für die übrigen Gemeinden im Kreisgebiet wahrgenommen.
Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner der Ausländerbehörden. [mehr]