Bundesautobahn A33
Untersuchungsergebnisse der Bundesautobahn A33
20.05.2011
Die Überprüfung zur Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger ergab, dass bei der "nachträglichen Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen" der Planfeststellungsbeschluss für die Anschlussstelle Paderborn-Sennelager bis Paderborn-Schloß Neuhaus vor dem 07.07.1974 gefasst wurde und demnach lediglich eine Überprüfung der Wohnbebauung auf Lärmsanierung möglich ist.
Zwischen den Anschlussstellen Paderborn Schloß Neuhaus bis Paderborn Mönkeloh gibt es Bebauungspläne, die vor dem Bau der Bundesautobahn A33 rechtkräftig geworden sind. Davon sind 3 Bebauungspläne, die im Pegelbereich für eine "nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen" liegen - Wewer W47A , Schloß Neuhaus SN19A und SN16. Die übrigen Bebauungspläne sind nach dem Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig geworden.
Wohnbebauungen, die im sog. Außenbereich liegen wurden nicht überprüft, und sollten vom Bürger im Kartenservice der Stadt Paderborn überprüft werden.
Bei der Überprüfung auf "Lärmsanierung" sind entlang der Bundesautobahn A33 ca. 95 Wohngebäude von Pegelbereichen > 57 dB(A) betroffen. Die Eigentümer sollten einen Antrag auf Überprüfung "Lärmsanierung" bei Straßen.NRW stellen.
Zur selbständigen Anspruchsüberprüfung bezgl. einer Antragsstellung auf "Lärmsanierung" oder einer "nachträglichen Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen" werden Informationen im Umgebungslärmportal unter der Rubrik "Bundesautobahn A33" veröffentlicht. Die schalltechnische Orientierungsberechnung wird als Rasterlärmkarte im Kartenservice der Stadt Paderborn eingestellt.
Im Jahr 2015 ist von Straßen.NRW die Fahrbahndeckenerneuerung der Bundesautobahn 33 im Bereich Paderborn geplant. Laut Aussage von Straßen.NRW könnte eventuell ein Asphalt eingebaut werden, der die versprochene Lärmminderung von - 2 dB(A) noch übertreffen wird.
Die Stadt Paderborn untersucht schalltechnisch den Außenbereich entlang der Bundesautobahn A33 auf die folgenden Punkte:
2. Hinsichtlich Überschreitung der gesenkten Lärmsanierungswerte gem. der Richtlinien für Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes -VLärmSchR 97
Aus Sicht der Stadt Paderborn und der Politik ist es notwendig, kurzfristig den Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierungshilfe zu geben, ob und an welchen Orten maßgebliche Schallschutzwerte erreicht oder überschritten werden die eine Anspruchsüberprüfung auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutz-
maßnahmen oder der Lärmsanierung auslösen.
Die Ergebnisse sollen am 19. Mai im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt vorgestellt werden und dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Orientierungs-
hilfe für einen zu stellenden Antrag gegenüber den Behörden Bezirksregierung Detmold und Straßen.NRW.
Pressetext zur Bürgerinformationsveranstaltung "Schallschutz an der Bundesautobahn A33"
11.03.2011
Paderborn (IP). Um neue Perspektiven für den Schallschutz entlang der A 33 auf städtischem Gebiet geht es in einer Bürgerversammlung am Montag, 21. März, um 19.30 Uhr im Weweraner Bürgerhaus, Delbrücker Weg 56. Behandelt wird dabei auch der rechtliche Rahmen und die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, den Anspruch auf Schallschutz einzufordern. Das Stadtplanungsamt hat dazu Vertreter vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) und der Bezirksregierung Detmold eingeladen.
Die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes wurden von der Bundesregierung um drei Dezibel (dB) abgesenkt. Für die Bürgerinnen und Bürger in Paderborn entlang der A 33 könnte sich durch die niedrigeren Auslösewerte von jetzt nur noch 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts ein Anspruch auf Überprüfung auf Lärmsanierung ergeben. Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen werden im Rahmen der so genannten Lärmsanierung durchgeführt. Sie werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der prioritär zu sanierenden Streckenabschnitte als freiwillige Leistung des Bundes in NRW durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen(Straßen.NRW) umgesetzt.
Für eine zukunftssichere und nachhaltige Planung und Entwicklung gegen zu viel Umgebungslärm wird derzeit durch die Stadt Paderborn eine schalltechnische Überprüfung der Bundesautobahn A 33 durchgeführt. Die Ergebnisse sollen am 19. Mai im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt vorgestellt werden und dienen der Stadt sowie den Bürgerinnen und Bürgern als Orientierungshilfe, ob und an welchen Orten maßgebliche Schallschutzwerte erreicht oder überschritten werden.
Für Rückfragen steht Jürgen Schell unter der Rufnummer 05251/88-1147 zur Verfügung.
