Häufige Fragen
- Wann ist ein Lärmaktionsplan aufzustellen?
- Welche Inhalte hat ein Lärmaktionsplan?
- Für welche Straßen wurden Lärmkarten ausgearbeitet?
- Wer erstellt die Lärmkarten für Eisenbahnen?
- Was ist mit Lärmkarten für den Flughafen Paderborn/Lippstadt?
- Was ist mit Nachbarschaftslärm?
- Wurde Freizeitlärm und Lärm von Sportanlagen berücksichtigt?
- Warum ist kein Industrie- und Gewerbelärm in den Karten dargestellt?
- Wie werden Lärmbelastungen ermittelt?
- Wie wurden die Belastetenzahlen eines Gebäudes ermittelt?
- Wer hat die Aufgabe, den Lärmbelastungen in meiner Gemeinde entgegen zu wirken?
- Wird durch die neue EG-Richtlinie deutsches Recht ersetzt?
- Kann Verkehrslärm krank machen?
- Wer ist bei Lärmproblemen zuständig?
Wann ist ein Lärmaktionsplan aufzustellen?
Eine Kommune muss einen Lärmaktionsplan aufstellen, wenn Lärmprobleme und Lärmauswirkungen vorhanden sind. Dies ist jedenfalls dann der Fall wenn:
- die Auslösewerte gem. RdErl. des MUNLV überschritten sind,
- in diesen Gebieten Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder andere
schutzwürdige Gebäude liegen,
- es sich nicht um einzelne Objekte handelt, die in dem betroffenen Gebiet liegen.
Die Entscheidung, wann es sich um einzelne Objekte handelt und ob daher auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verzichtet werden kann, trifft die Kommune.
Sie muss die Entscheidungsgründe festhalten und die Öffentlichkeit
(die Betroffenen in dem Gebiet) darüber informieren, dass kein LAP
aufgestellt wird.
Hierfür bietet sich eine Dokumentation anhand des Musteraktionsplans an.
Welche Inhalte hat ein Lärmaktionsplan?
Als Hilfestellung für die Kommunen hat das MUNLV einen Musteraktionsplan erarbeitet, an dem sie sich bei der Lärmaktionsplanung orientieren können und der den Anforderungen des Anhangs V genügt.
Dieses Muster ist ein Angebot des MUNLV.
Kommunen können auch andere Formen des Lärmaktionsplans wählen, sofern die Anforderungen der EG erfüllt werden.
Für welche Straßen wurden Lärmkarten ausgearbeitet?
Wer erstellt die Lärmkarten für Eisenbahnen?
Was ist mit Lärmkarten für den Flughafen Paderborn/Lippstadt?
Der Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt hat jährlich weniger als 50.000 Flugbewegungen (wobei mit "Bewegung" der Start oder die Landung bezeichnet wird) und erfüllt somit nicht das Kriterium eines Großflughafens nach § 47b Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG.
Was ist mit Nachbarschaftslärm?
Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Darunter fällt z. B. laute Musikwiedergabe, eine Party, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten.
Der Lärm wird nicht dem Umgebungslärm zugerechnet und nicht berücksichtigt.
Wurde Freizeitlärm und Lärm von Sportanlagen berücksichtigt?
Freizeitlärm und auch Lärm von Sportanlagen kann innerhalb von Ballungsräumen berücksichtigt werden, soweit er einen erheblichen Beitrag zur Lärmbelastung liefert. In den vorliegenden Lärmkarten der ersten Stufe ist Freizeitlärm und Lärm von Sportanlagen nicht berücksichtigt worden.
Warum ist kein Industrie- und Gewerbelärm in den Karten dargestellt?
Wie werden Lärmbelastungen ermittelt?
Wie wurden die Belastetenzahlen eines Gebäudes ermittelt?
Wer hat die Aufgabe, den Lärmbelastungen in meiner Gemeinde entgegen zu wirken?
Wird durch die neue EG-Richtlinie deutsches Recht ersetzt?
Kann Verkehrslärm krank machen?
Wer ist bei Lärmproblemen zuständig?
Straßenverkehrslärm
Für den Lärmschutz an der Straße ist i.d.R. der Träger der Straßenbaulast, also z. B. der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Dieser plant, baut und betreibt alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen.
Schienenverkehrslärm
Im Bereich des Schienenverkehrs erfolgt die Überwachung des Immissionsschutzes durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Flugverkehrslärm
Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit für Fluglärm liegt in NRW beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr; ausführendes Organ sind jedoch die bei den Bezirksregierungen angesiedelten Luftaufsichtsbehörden.
