Bauen und Wohnen
Planen, Bauen und Wohnen

Häufige Fragen

Wann ist ein Lärmaktionsplan aufzustellen?

Eine Kommune muss einen Lärmaktionsplan aufstellen, wenn Lärmprobleme und Lärmauswirkungen vorhanden sind. Dies ist jedenfalls dann der Fall wenn:

- die Auslösewerte gem. RdErl. des MUNLV überschritten sind,

- in diesen Gebieten Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder andere
  schutzwürdige Gebäude liegen,

- es sich nicht um einzelne Objekte handelt, die in dem betroffenen Gebiet liegen.

Die Entscheidung, wann es sich um einzelne Objekte handelt und ob daher auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verzichtet werden kann, trifft die Kommune.

Sie muss die Entscheidungsgründe festhalten und die Öffentlichkeit
(die Betroffenen in dem Gebiet) darüber informieren, dass kein LAP
aufgestellt wird.

Hierfür bietet sich eine Dokumentation anhand des Musteraktionsplans an.


Welche Inhalte hat ein Lärmaktionsplan?

Der Inhalt eines Lärmaktionsplans ist im Anhang V der EG-Richtlinie geregelt.

Als Hilfestellung für die Kommunen hat das MUNLV einen Musteraktionsplan erarbeitet, an dem sie sich bei der Lärmaktionsplanung orientieren können und der den Anforderungen des Anhangs V genügt.

Dieses Muster ist ein Angebot des MUNLV.

Kommunen können auch andere Formen des Lärmaktionsplans wählen, sofern die Anforderungen der EG erfüllt werden.


Für welche Straßen wurden Lärmkarten ausgearbeitet?

Lärmkarten wurden für Hauptverkehrstraßen ausgearbeitet. Das sind Autobahnen, Bundes- und Landstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (~16.400 kfz pro Tag).


Wer erstellt die Lärmkarten für Eisenbahnen?

Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken werden vom Eisenbahnbundesamt (EBA) ausgearbeitet. Erste Karten stehen seit Ende Juni 2008 unter "Lärmkartierung Eisenbahnbundesamt" zur Verfügung.


Was ist mit Lärmkarten für den Flughafen Paderborn/Lippstadt?

Großflughäfen
Der Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt hat jährlich weniger als 50.000 Flugbewegungen (wobei mit "Bewegung" der Start oder die Landung bezeichnet wird) und erfüllt somit nicht das Kriterium eines Großflughafens nach § 47b Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG.


Was ist mit Nachbarschaftslärm?

Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Darunter fällt z. B. laute Musikwiedergabe, eine Party, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten.

Der Lärm wird nicht dem Umgebungslärm zugerechnet und nicht berücksichtigt.


Wurde Freizeitlärm und Lärm von Sportanlagen berücksichtigt?

Lärm von Freizeitanlagen (Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden, z. B. Vergnügungsparks, Abenteuer-Spielplätze, Rummelplätze, Hundedressurplätze, Musikdarbietungen auch auf Anlagen, die sonst der Sportausübung dienen) ist Freizeitlärm.

Freizeitlärm und auch Lärm von Sportanlagen kann innerhalb von Ballungsräumen berücksichtigt werden, soweit er einen erheblichen Beitrag zur Lärmbelastung liefert. In den vorliegenden Lärmkarten der ersten Stufe ist Freizeitlärm und Lärm von Sportanlagen nicht berücksichtigt worden.


Warum ist kein Industrie- und Gewerbelärm in den Karten dargestellt?

Die Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt nur in Ballungsräumen.


Wie werden Lärmbelastungen ermittelt?

Die Lärmbelastungen werden berechnet. Eingeflossen sind insbesondere die Verkehrsdaten und Abschirmungen durch Gebäude oder Schallschutzeinrichtungen.


Wie wurden die Belastetenzahlen eines Gebäudes ermittelt?

Die Ermittlung der Belastetenzahlen innerhalb der Isophonenbänder erfolgte durch die "Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm" (VBEB).


Wer hat die Aufgabe, den Lärmbelastungen in meiner Gemeinde entgegen zu wirken?

Die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist Aufgabe der Gemeinden. Die Umsetzung einzelner Lärmminderungsmaßnahmen kann auch Aufgabe anderen Stellen sein. Dies können z.B. Straßenverkehrsbehörden oder als Baulastträger für einzelne Hauptverkehrsstraßen der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr -Straßen.NRW- sein. Ein Einvernehmen über die Maßnahmen für den Aktionsplan ist daher wichtig.


Wird durch die neue EG-Richtlinie deutsches Recht ersetzt?

Nein, die Umgebungslärmrichtlinie als EU-Recht wurde zusätzlich eingeführt. Alle bisherigen deutschen Regelungen haben weiterhin ihre Gültigkeit und sind entsprechend anzuwenden (z. B. bei Planfeststellungsverfahren für Neu- und Ausbau öffentlicher Straßen). Auch eine Anpassung dieser Regelungen an die Umgebungslärmrichtlinie ist nicht erforderlich.


Kann Verkehrslärm krank machen?

Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm, ist eines der größten Umweltprobleme in Europa. In Deutschland sehen sich über 60 % der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, belästigt. Davon sogar mehr als zehn Prozent stark oder äußerst stark (Umweltbundesamt 2008). Lärm hat nicht nur auf das Gehör Auswirkungen. Lärm ist ein Stressfaktor und kann die Gesundheit gefährden (Herz-Kreislauf-Beschwerden etc.).


Wer ist bei Lärmproblemen zuständig?

Straßenverkehrslärm

Für den Lärmschutz an der Straße ist i.d.R. der Träger der Straßenbaulast, also z. B. der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Dieser plant, baut und betreibt alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen.

Schienenverkehrslärm

Im Bereich des Schienenverkehrs erfolgt die Überwachung des Immissionsschutzes durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Flugverkehrslärm

Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit für Fluglärm liegt in NRW beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr; ausführendes Organ sind jedoch die bei den Bezirksregierungen angesiedelten Luftaufsichtsbehörden.

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