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Pflicht Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie

Die Lärmsituation in Paderborn nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist es eine Pflichtaufgabe der
Stadt Paderborn
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, dieses entspricht einem Kfz-Aufkommen von ca.16.400 Kfz pro Tag, zu erstellen.

Für die Stadt Paderborn ist die Erstellung der Lärmkarten für die Hauptverkehrs-straßen nach dem Umsetzungsgesetz v. 24.6.06 durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV-NRW) erfolgt.

Zur Erstellung der Lärmkarten werden keine Lärmmessungen durchgeführt, sondern einheitliche Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm an Straßen, an Schienenwegen, an Flugplätzen und bei Industrie und Gewerbe angewendet.

Danach haben Lärmkarten die Mindestanforderungen des Anhangs IV der EG-Umgebungslärmrichtlinie zu erfüllen. In der Verordnung über die Lärmkartierung der 34. BImSchV vom 06.03.2006 sind die Anforderungen für die Kartierung von Umgebungslärm  festgelegt.

Die Lärmkarten o.r. zeigen die Lärmsituation in 4.00 m Höhe für den Lärmindex Lden (Tag-Abend-Nacht) und den Lärmindex Lnight (Nacht) ausgehend von Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) in der 1. Stufe mit über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (~ 16.400 Kfz pro Tag).

Die Lärmsituation wird mit Isophonenbändern beschrieben, die in 5 dB(A)-Schritten unterschiedlich eingefärbt sind (siehe Farblegende).

Die zu Grunde gelegten Verkehrszahlen stammen aus der Bundesverkehrs-
zählung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von 2005 sowie zum Teil aus aktuelleren Zählungen der Stadt Paderborn.

Neben der Anzahl der Kraftfahrzeuge ergibt sich die Lärmbelastung aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche, der Fahrbahnbreite, der Steigung und dem LKW-Anteil.

Bei der Schallausbreitung werden die vorhandenen Schallschutzeinrichtungen, das Geländemodell sowie abschirmende Gebäude und Reflexionen berücksichtigt.

Es wurde die "Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen" VBUS angewandt.

Als Auslösepegellinien sind nach dem RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 07.02.2008 in den Karten die Pegel  Lden = 70 dB(A) bzw. Lnight = 60 dB(A) einzuzeichnen.

Sie kennzeichnen die Grenze, oberhalb derer Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden.

Auch Angaben über die geschätzte Anzahl der  durch Lärm belasteten Menschen, Angaben über  belastet Flächen und die geschätzte Zahl der belasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser werden gemacht.


Was sind Lärmkarten nach EG-Umgebungslärmrichtlinie?

Lärmkarten stellen die von Hauptlärmquellen ausgehenden Lärmbelastungen
dar und bestehen aus:

  • einer graphischen Darstellung der Lärmsituation mit Isophonen-bändern
    für die Lärmindizes Lden (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und Lnight (Nacht-Lärmindex),

  • tabellarischen Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen in den Isophonenbändern,

  • einer Beschreibung der Hauptlärmquellen und deren Umgebung,

  • Angaben über durchgeführte und laufende Lärmaktionspläne und 
    Lärmschutzprogramme und

  • einer tabellarischen Angabe über lärmbelastete Flächen, über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser.


Wie werden Lärmkarten nach EG-Umgebungslärmrichtlinie erstellt?

Zur Erstellung der Lärmkarten werden keine Lärmmessungen durchgeführt, sondern einheitliche Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm an Straßen, an Schienenwegen, an Flugplätzen und bei Industrie und Gewerbe angewendet.

Danach haben Lärmkarten die Mindesanforderungen des Anhangs IV der EG-Umgebungslärmrichtlinie zu erfüllen. In der Verordnung über die Lärmkartierung der 34. BImSchV vom 06.03.2006 sind die Anforderungen für die Kartierung von Umgebungslärm festgelegt.

In den graphischen Lärmkarten werden die berechneten Lärmindizes Lden (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und Lnight (Nacht-Lärmindex) in Isophonenbändern in bestimmten Farben dargestellt.

Der Lden  ist ein gewichteter Mittelwert, der 12 Tagesstunden (von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), 4 Abendstunden (von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und 8 Nachtstunden (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) umfasst.

Der Lnight betrifft nur die 8 Nachtstunden (von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).

Dabei beträgt der Beurteilungszeitraum ein Jahr. Das verwendete Berech-
nungsraster
beträgt 10 Meter mal 10 Meter. Die Berechnungspunkthöhe zur Ermittlung von Lden und Lnight liegt bei 4.00 m über dem Boden.

Die Ermittlung der Belastetenzahlen innerhalb der Isophonenbänder erfolgte durch die "Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm" (VBEB).

Für die Ermittlung der Belastetenzahlen liegen die Berchnungspunkte auf der Gebäudefassade in 4 m Höhe.


Berechnungsverfahren nach EG-Umgebungslärmrichtlinie!

Vorläufige Berechnungsverfahren

Am 17. August 2006 wurde im "Bundesanzeiger" die Bekanntmachung der vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) die in Deutschland für die erste Stufe geltenden "Vorläufigen Berechnungsverfahren"

                      - VBUS (Straße),

                      - VBUSCH (Schiene),

                      - VBUF (Fluglärm),

                      - VBUI (Industrie),  

veröffentlicht.

Diese regeln die Berechnungen der Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrie-
geräusche für die Zwecke der Lärmkartierung nach der Umgebungslärm-Richtlinie.

Deutschland hat die in der Umgebungslärm-Richtlinie gegebene Möglichkeit genutzt, seine nationalen Bewertungsverfahren an die Anforderungen der Umgebungslärm-Richtlinie anzupassen.

An den endgültigen Berechnungsverfahren wird noch gearbeitet. Sie sind frühestens im Jahr 2010 zu erwarten.