Bauen und Wohnen
Planen, Bauen und Wohnen

Erweiterte Lärmkartierung der Stadt Paderborn

Rat beschließt einstimmig den „Aktionsplan zur Lärmminderung“ der 1. Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

01.08.2011
Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 31.05.2011 die im Bericht zum "Aktionsplan zur Lärmminderung" der 1. Stufe gemachten Empfehlungen und Prioritäten der LK Argus GmbH unter den folgenden Maßgaben beschlossen:
1. Die empfohlenen Maßnahmen im "Aktionsplan zur Lärmminderung" werden nicht direkt umgesetzt, sondern sollen zunächst in fachlich besetzten Arbeitsgruppen aus Mitgliedern der Verwaltung und extern zuständigen Stellen bzgl. ihrer Realisierungsoptionen beraten und abgestimmt werden.

2.
Anschließend legt die Verwaltung die abgestimmten Maßnahmen dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt entsprechend der Zuständigkeit entweder zur Kenntnis oder zur Beschlussfassung in Form einer Prioritätenliste - inklusive Zeitplan - vor, die auch erste Kostenschätzungen enthält.

3.
Die Umsetzung von Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen städtischen Haushaltsmittel.



Für eine zukunftssichere und nachhaltige Planung und Entwicklung der Stadt Paderborn gegen zu viel Umgebungslärm

Über ihre eigentliche Verpflichtung hinaus, hat die Stadt Paderborn für eine zukunftssichere und nachhaltige Planung und Entwicklung gegen zu viel Umgebungslärm zusätzliche Straßen und Schienenwege mit in die Lärmbetrachtung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie einbezogen.

Vorteil dieses flächendeckenden Ansatzes ist, dass ein Gesamtbild über die Verkehrslärmbelastung in Paderborn entsteht und daraus gesamtstädtisch wirksame Konzepte zur Lärmminderung entworfen werden können.


Erweiterte Lärmkartierung des Straßennetzes

Für die Stadt Paderborn ist die Kartierung und Erstellung der Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Kfz/Jahr (>16.400 Kfz/24h) im Netz der 1. Stufe nach dem Umsetzungsgesetz vom 24.6.2006 durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV.NRW) erfolgt.


Zusätzlich zu den vom LANUV.NRW kartierten ca. 55 Straßenkilometer hat sich die Stadt Paderborn für eine gesamtstädtische Lärmaktionsplanung entschieden. Dabei wurden zusätzlich ca. 280 km Straßennetz mit Hauptverkehrsstraßen und sonstige Straßen >500 Kfz/24 h bei der Lärmkartierung in die Lärmbetrachtung mit einbezogen.


Erweiterte Lärmkartierung des Schienennetzes

Zuständige Behörde für die Erstellung der Kartierung und der Lärmkarten entlang des Streckennetzes der Eisenbahnen des Bundes (EdB) ist das Eisenbahn-Bundesamt.

In der 1. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind vom Eisenbahn-Bundesamt die Haupteisenbahnstrecken von über 60.000 Zügen pro Jahr (>164 Züge/24 h) auf ca.12 km untersucht worden.

Die Stadt Paderborn hat darüber hinaus zusätzlich ca. 21 km Schienennetz mit  > 50 Züge pro 24h kartiert und Lärmkarten erstellt.