Planen, Bauen und Wohnen
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Paderborn
Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 beschlossen, dass für die Stadt Paderborn ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet werden soll.
Dieses Konzept soll als sachliche, rechtliche und politische Beurteilungsgrundlage für Einzelhandelsvorhaben dienen. Ein vom Rat beschlossener Rahmen soll zukünftig die Basis für die verlässliche Beurteilung anstehender Einzelvorhaben und die Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung sein. Das Konzept soll insoweit auch Planungs- und Investitionssicherheit für private Akteure
bieten.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfolgt der Rat das übergeordnete Ziel, den Einzelhandelsstandort Paderborn insgesamt zu stärken.
Insbesondere soll erreicht werden:
1. Stärkung der Attraktivität der Paderborner Innenstadt
2. Stärkung der Stadtteilzentren
3. Sicherung der wohnortnahen Grund- und Nahversorgung
4. Ansiedlung von Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten an geeigneten Standorten
Der Rat der Stadt Paderborn hat zugleich das Ziel und den Anspruch formuliert, nach Möglichkeit einen breit angelegten inhaltlichen Konsens über dieses Konzept zu erreichen. Aus diesem Grunde ist eine begleitende Arbeitsgruppe gegründet worden, die gemeinsam mit dem Gutachter das nun vorliegende Konzept erarbeitet hat.
In dieser Arbeitsgruppe waren alle politischen Gruppierungen des Rates der Stadt Paderborn vertreten. Daneben haben sich die Werbegemeinschaft Paderborn, der Einzelhandelsverband sowie die Industrie- und Handelskammer und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft aktiv in diesen Prozess eingebracht.
Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 das von der Arbeitsgruppe erstellte Konzept entgegen genommen. Das jetzt vorliegende Gutachten ist das Ergebnis dieses integrierten Prozesses. In dem nun anstehenden weiteren Verfahren gab es eine formale Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden, der Interessensverbände und nicht zuletzt der Öffentlichkeit.
Am Ende dieses Prozesses hat dann der Rat der Stadt Paderborn am 25.06.2009 das Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen, den entsprechenden Konzeptbeschluss gefasst und über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen.
Das Konzept ist spätestens zum 01.07.2013 wieder aufzugreifen und zu überprüfen. Für die nächsten Jahre sind bereits jetzt städtebauliche bzw. verkehrsrechtliche Maßnahmen absehbar. Das gilt insbesondere für die bereits laufende Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes, der Bahnhofstraße, die angestrebte Umgestaltung des Bahnhofs, ggf. die Bebauung des Areals Florianstraße und auch die beantragte Umgestaltung der Königstraße in eine Fußgängerzone. Dadurch können sich wesentliche Auswirkungen auf das Konzept ergeben, so dass dieses bereits vor dem 01.07.2013 erneut aufzugreifen ist, um die neue Situation unter dem Aspekt der Zentrenentwicklung neu zu bewerten.
Dieses Konzept soll als sachliche, rechtliche und politische Beurteilungsgrundlage für Einzelhandelsvorhaben dienen. Ein vom Rat beschlossener Rahmen soll zukünftig die Basis für die verlässliche Beurteilung anstehender Einzelvorhaben und die Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung sein. Das Konzept soll insoweit auch Planungs- und Investitionssicherheit für private Akteure
bieten.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfolgt der Rat das übergeordnete Ziel, den Einzelhandelsstandort Paderborn insgesamt zu stärken.
Insbesondere soll erreicht werden:
1. Stärkung der Attraktivität der Paderborner Innenstadt
2. Stärkung der Stadtteilzentren
3. Sicherung der wohnortnahen Grund- und Nahversorgung
4. Ansiedlung von Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten an geeigneten Standorten
Der Rat der Stadt Paderborn hat zugleich das Ziel und den Anspruch formuliert, nach Möglichkeit einen breit angelegten inhaltlichen Konsens über dieses Konzept zu erreichen. Aus diesem Grunde ist eine begleitende Arbeitsgruppe gegründet worden, die gemeinsam mit dem Gutachter das nun vorliegende Konzept erarbeitet hat.
In dieser Arbeitsgruppe waren alle politischen Gruppierungen des Rates der Stadt Paderborn vertreten. Daneben haben sich die Werbegemeinschaft Paderborn, der Einzelhandelsverband sowie die Industrie- und Handelskammer und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft aktiv in diesen Prozess eingebracht.
Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 das von der Arbeitsgruppe erstellte Konzept entgegen genommen. Das jetzt vorliegende Gutachten ist das Ergebnis dieses integrierten Prozesses. In dem nun anstehenden weiteren Verfahren gab es eine formale Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden, der Interessensverbände und nicht zuletzt der Öffentlichkeit.
Am Ende dieses Prozesses hat dann der Rat der Stadt Paderborn am 25.06.2009 das Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen, den entsprechenden Konzeptbeschluss gefasst und über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen.
Das Konzept ist spätestens zum 01.07.2013 wieder aufzugreifen und zu überprüfen. Für die nächsten Jahre sind bereits jetzt städtebauliche bzw. verkehrsrechtliche Maßnahmen absehbar. Das gilt insbesondere für die bereits laufende Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes, der Bahnhofstraße, die angestrebte Umgestaltung des Bahnhofs, ggf. die Bebauung des Areals Florianstraße und auch die beantragte Umgestaltung der Königstraße in eine Fußgängerzone. Dadurch können sich wesentliche Auswirkungen auf das Konzept ergeben, so dass dieses bereits vor dem 01.07.2013 erneut aufzugreifen ist, um die neue Situation unter dem Aspekt der Zentrenentwicklung neu zu bewerten.
Downloads:
- Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Paderborn (PDF-Datei, 5,62 MB)
