Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden - Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Minden
Das Verwaltungsgericht Minden hat drei Eilanträge von Anwohnern des Fußballstadions "Paragon-Arena" in Paderborn-Schloss Neuhaus abgelehnt. Ziel der Anlieger war es, der Stadiongesellschaft die Nutzung des bereits fertiggestellten Stadions bis zum Abschluss der gegen die hierfür erteilte Baugenehmigung angestrengten Klageverfahren zu untersagen.
Nach erfolgreichen Eilanträgen der Anwohner gegen die erste Baugenehmigung für das Stadion hatte die Stadt Paderborn den zugrundeliegenden Bebauungsplan insbesondere in Bezug auf die Stellplätze geändert und der Stadiongesellschaft auf dieser Grundlage die nunmehr streitige zweite Baugenehmigung erteilt.
Nachdem ein mit dem Ziel einer gütlichen Einigung beim Verwaltungsgericht durchgeführtes Mediationsverfahren gescheitert war, kam es jetzt zur streitigen Entscheidung durch die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts. Diese sah keine Veranlassung zu einer vorläufigen Nutzungsuntersagung, da unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen nach den vorliegenden Sachverständigengutachten und den bei zwei Fußballspielen vorgenommenen Lärmmessungen nicht zu erwarten seien. Die zulässigen Richtwerte seien bei den letzten Messungen deutlich unterschritten worden. Jedenfalls bis zum Abschluss der Klageverfahren, denen die Klärung einzelner Detailfragen der Lärmbeurteilung vorbehalten bleibe, hätten die Anwohner daher die Nutzung des Stadions für Fußballspiele hinzunehmen.
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.
(Beschlüsse vom 09.10.2008; nicht rechtskräftig.)


