Planen, Bauen und Wohnen
Stadionneubau
14.01.2008
Die Stadt Paderborn hat beim Stadionneubau keinen Baustopp verhängt. Die Baugenehmigung hat nach wie vor Gültigkeit, die Baumaßnahme ist bauordnungsrechtlich genehmigt. Von gerichtlichen Entscheidungen ist der Stadt nichts bekannt, zumal bisher eine Klagebegründung und ähnliches nicht vorliegen. Das stellt die Stadt in einer Presseerklärung fest.
Die vom Paderborner Rat beschlossene Finanzierungsvereinbarung für das Stadion und dessen Infrastruktur enthält aufschiebende Bedingungen und definiert Voraussetzungen, unter denen der städtische Zuschuss von insgesamt 3,4 Millionen Euro (1,25 Millionen sind bereits ausgezahlt) weiter ausgezahlt sowie ein Darlehn über 2,5 Millionen Euro gewährt werden kann. Diese Bedingungen sind bis auf die abschließende Klärung der Problematik des europäischen Beihilferechts im Wesentlichen erfüllt. Dabei hat die Stadt die beihilferechtliche Unbedenklichkeit auf nationaler Ebene in Gesprächen mit dem Düsseldorfer Wirtschaftsministerium bereits ausführlich besprochen und geklärt. Ein Gespräch in Brüssel wird in Kürze stattfinden.
Die vom Paderborner Rat beschlossene Finanzierungsvereinbarung für das Stadion und dessen Infrastruktur enthält aufschiebende Bedingungen und definiert Voraussetzungen, unter denen der städtische Zuschuss von insgesamt 3,4 Millionen Euro (1,25 Millionen sind bereits ausgezahlt) weiter ausgezahlt sowie ein Darlehn über 2,5 Millionen Euro gewährt werden kann. Diese Bedingungen sind bis auf die abschließende Klärung der Problematik des europäischen Beihilferechts im Wesentlichen erfüllt. Dabei hat die Stadt die beihilferechtliche Unbedenklichkeit auf nationaler Ebene in Gesprächen mit dem Düsseldorfer Wirtschaftsministerium bereits ausführlich besprochen und geklärt. Ein Gespräch in Brüssel wird in Kürze stattfinden.
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