Planen, Bauen und Wohnen
Kein Baustopp für Paragon-Arena in Paderborn - Nutzung bleibt allerdings vorerst auf 6.000 Zuschauer beschränkt
30.09.2005
Kein Baustopp für Paragon-Arena in Paderborn - Nutzung bleibt allerdings vorerst auf 6.000 Zuschauer beschränkt
Die Bauarbeiten an dem neuen Fußballstadion Paderborn können fortgesetzt werden. Unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung durch mehr als 6.000 Zuschauer erfolgen kann, bedarf im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze allerdings einer weiteren Prüfung. Dies entschied heute die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden in einem Eilverfahren.
Mehrere Anlieger der Paderborner Straße, an der die "Paragon-Arena" entstehen soll, hatten versucht, gegen das Vorhaben einen Baustopp zu erwirken. Nach ihrer Auffassung stehen für den auf 15.300 Zuschauer ausgelegten Stadionneubau keine ausreichenden Parkplätze zur Verfügung. Außerdem sei mit unzumutbaren Lärmbelästigungen zu rechnen.
Stadtverwaltung Paderborn und Betreibergesellschaft waren den Einwänden der Anlieger in der Weise begegnet, dass die Zahl der Besucher auf 6.000 begrenzt und eine höhere Zuschauerzahl von der Erteilung entsprechender Genehmigungen im Einzelfall abhängig sein soll. Demgegenüber äußerten die Anlieger die Befürchtung, damit sei der Weg für eine schleichende Erhöhung der Besucherzahl geebnet, ohne dass die Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sichergestellt sei.
Das Verwaltungsgericht kam auf Grund des vorliegenden Gutachtens zu dem Schluss, die einschlägigen Immissionsrichtwerte seien bei einer Begrenzung auf 6.000 Besucher eingehalten. Insofern reichten die ausgewiesenen Parkplätze aus, und es sei auch nicht mit einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Wohnruhe für die beteiligten Anlieger zu rechnen. In der Baugenehmigung sei auch ausreichend sichergestellt, dass die Einhaltung der Zahl von 6.000 Zuschauern nachprüfbar bleibe. Für Veranstaltungen mit einer größeren Besucherzahl sei es jedoch nicht ausreichend, lediglich die zusätzlichen benötigten Parkflächen nachzuweisen. Vielmehr sei dann eine erneute Begutachtung unter Berücksichtigung der absehbaren Verkehrsströme erforderlich.
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
(Beschluss vom 30.09.2005 - nicht rechtskräftig)
Az.: 1 L 452/05
Die Bauarbeiten an dem neuen Fußballstadion Paderborn können fortgesetzt werden. Unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung durch mehr als 6.000 Zuschauer erfolgen kann, bedarf im Hinblick auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze allerdings einer weiteren Prüfung. Dies entschied heute die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden in einem Eilverfahren.
Mehrere Anlieger der Paderborner Straße, an der die "Paragon-Arena" entstehen soll, hatten versucht, gegen das Vorhaben einen Baustopp zu erwirken. Nach ihrer Auffassung stehen für den auf 15.300 Zuschauer ausgelegten Stadionneubau keine ausreichenden Parkplätze zur Verfügung. Außerdem sei mit unzumutbaren Lärmbelästigungen zu rechnen.
Stadtverwaltung Paderborn und Betreibergesellschaft waren den Einwänden der Anlieger in der Weise begegnet, dass die Zahl der Besucher auf 6.000 begrenzt und eine höhere Zuschauerzahl von der Erteilung entsprechender Genehmigungen im Einzelfall abhängig sein soll. Demgegenüber äußerten die Anlieger die Befürchtung, damit sei der Weg für eine schleichende Erhöhung der Besucherzahl geebnet, ohne dass die Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sichergestellt sei.
Das Verwaltungsgericht kam auf Grund des vorliegenden Gutachtens zu dem Schluss, die einschlägigen Immissionsrichtwerte seien bei einer Begrenzung auf 6.000 Besucher eingehalten. Insofern reichten die ausgewiesenen Parkplätze aus, und es sei auch nicht mit einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Wohnruhe für die beteiligten Anlieger zu rechnen. In der Baugenehmigung sei auch ausreichend sichergestellt, dass die Einhaltung der Zahl von 6.000 Zuschauern nachprüfbar bleibe. Für Veranstaltungen mit einer größeren Besucherzahl sei es jedoch nicht ausreichend, lediglich die zusätzlichen benötigten Parkflächen nachzuweisen. Vielmehr sei dann eine erneute Begutachtung unter Berücksichtigung der absehbaren Verkehrsströme erforderlich.
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
(Beschluss vom 30.09.2005 - nicht rechtskräftig)
Az.: 1 L 452/05
Weitere Infos im WWW:
Zum Thema
- OVG Münster bestätigt Position der Stadt (17.06.2011)
- Stadt zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden im Stadionstreit (22.09.2009)
- VG Minden: Anwohnerklage erfolglos (22.09.2009)
- OVG Münster weist Beschwerden der Stadion-Kläger zurück (27.02.2009)
- OVG: Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden
- Stadion-Neubau in Paderborn (18.12.2008)
- Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden - Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Minden (14.10.2008)
- Nutzung des Stadions nicht untersagt (14.10.2008)
- Mediation wird nicht fortgesetzt - Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Minden (30.07.2008)
- Mediationsverfahren gescheitert - Pressemitteilung der PSG (30.07.2008)
- Stadt Paderborn zum Scheitern der Mediation (30.07.2008)
- Ansprache Bürgermeister Paus zur Stadioneröffnung (20.07.2008)
- 2700 Parkplätze in unmittelbarer Nähe/Tipps für An- und Abreise (10.07.2008)
- Kläger stellen Eilantrag (22.02.2008)
- Geld ausgezahlt (07.02.2008)
- Für Brüssel kein Thema (21.01.2008)
- Kein Baustopp durch die Stadt (14.01.2008)
- Klage gegen die Baugenehmigung (20.12.2007)
- Bauschein fürs Stadion liegt vor (23.11.2007)
- Klage gegen den Bebauungsplan (12.10.2007)

