Planen, Bauen und Wohnen
Stadt Paderborn zum OVG-Urteil für Paragon-Arena
16.11.2005
Paderborn (IP). "Wir wollen das Stadion und werden alles Notwendige tun, es so schnell wie möglich wieder ans Laufen zu bringen". Mit diesen Worten reagierte Bürgermeister Heinz Paus auf den Beschluss des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster. Er hatte die von der Stadt erteilte Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt. Damit hat das OVG dem Antrag dreier Anlieger nunmehr in zweiter Instanz stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Minden hatte in erster Instanz den Bau des neuen Stadions für 15.300 Zuschauer für zulässig erklärt, jedoch Vorgaben für eine über 6000 Zuschauer gehende Nutzung gemacht.
Die Stadt muss nach dieser OVG-Entscheidung als Baugenehmigungsbehörde kurzfristig einen Baustopp für das neue Stadion verhängen.
"Die Entscheidung hat uns überrascht, da sowohl unsere Fachleute als auch das Mindener Verwaltungsgericht anderer Auffassung sind", so Heinz Paus. Die in der Begründung des Beschlusses angeführten Mängel, die der entsprechende Bebauungsplan nach Auffassung des OVG habe, werde die Stadt analysieren und schnellstmöglich abarbeiten. Die Stadt habe die Stellplatz- und Lärmproblematik keineswegs unterschätzt. Im Gegenteil. Man habe einen vernüftigen Ausgleich unterschiedlicher Belange aus ökonomischer und ökologischer Sicht herstellen und dabei auf bereits vorhandene Parkplätze zurückgreifen wollen. Dies habe das Verwaltungsgericht in Minden durchaus mitgetragen, die jetzige Entscheidung des OVG Münster stelle jedoch eine 180-Grad-Wende dar. Paus machte deutlich, dass man mit Hochdruck dabei ist, nach Lösungen zu suchen. Dabei werde man intensive Gespräche mit allen Beteiligten, insbesondere auch den Anliegern, führen.
Die Stadt muss nach dieser OVG-Entscheidung als Baugenehmigungsbehörde kurzfristig einen Baustopp für das neue Stadion verhängen.
"Die Entscheidung hat uns überrascht, da sowohl unsere Fachleute als auch das Mindener Verwaltungsgericht anderer Auffassung sind", so Heinz Paus. Die in der Begründung des Beschlusses angeführten Mängel, die der entsprechende Bebauungsplan nach Auffassung des OVG habe, werde die Stadt analysieren und schnellstmöglich abarbeiten. Die Stadt habe die Stellplatz- und Lärmproblematik keineswegs unterschätzt. Im Gegenteil. Man habe einen vernüftigen Ausgleich unterschiedlicher Belange aus ökonomischer und ökologischer Sicht herstellen und dabei auf bereits vorhandene Parkplätze zurückgreifen wollen. Dies habe das Verwaltungsgericht in Minden durchaus mitgetragen, die jetzige Entscheidung des OVG Münster stelle jedoch eine 180-Grad-Wende dar. Paus machte deutlich, dass man mit Hochdruck dabei ist, nach Lösungen zu suchen. Dabei werde man intensive Gespräche mit allen Beteiligten, insbesondere auch den Anliegern, führen.
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