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Stellungnahme des Bürgermeisters im Rat (17.11.05)

Stellungnahme des Bürgermeisters am 17.11.2005 zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 16.11.2005

Mit Beschluss vom 15. November 2005 hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster die von der Stadt Paderborn erteilte Baugenehmigung für den Stadionneubau außer Vollzug gesetzt. Er widersprach damit der Entscheidung des Mindener Verwaltungsgerichts in der ersten Instanz.

Gegen den Bau des Stadions haben drei Anlieger beim Verwaltungsgericht Minden geklagt. Zugleich haben sie beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen die Baugenehmigung anzuordnen, das heißt, die Baugenehmigung außer Vollzug zu setzen. Diesem Antrag hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr in zweiter Instanz mit o.g. Beschluss stattgegeben.

Bürgermeister Paus hat hierzu in der Ratssitzung am 17. November 2005 die folgende Erklärung abgegeben.

»Im Rahmen der Standortuntersuchung haben die zuständigen Fachausschüsse die Standorte Hermann-Löns-Stadion und Inselbadstadion einvernehmlich als ungeeignet für ein neues Zentralstadion verworfen. Auch die mögliche Umgestaltung des Leichtathletikstadions im Ahorn-Sportpark wurde untersucht.

Nach ausgiebigen Untersuchungen und einer Reihe von Gesprächen hat man sich auf den jetzigen Standort verständigt, welcher der Wunschstandort des Vereins war und ist.

Dieser wurde mit überwältigender Mehrheit durch die städtischen Gremien beschlossen.

In dem für den Standort eingeleiteten Bebauungsplanverfahren wurde das Vorhaben mit den vom Verein bzw. der Betreibergesellschaft zugezogenen Gutachtern, aber auch mit den Trägern der öffentlichen Belange, intensiv diskutiert.

Sowohl beim Verein als auch bei der vom Verein geplanten Betreibergesellschaft bestanden in dieser Phase nicht unerhebliche Anlaufprobleme. Zwar war immer wieder von einer Grundsteinlegung oder einem Spatenstich die Rede, in der Sache selbst gab es aber zunächst keine Aktivitäten.

Im Vorfeld der Ratsentscheidung vom 16.06.05 entstand dann in der Tat eine von Rat und Verwaltung der Stadt Paderborn nicht zu verantwortende Drucksituation.

Es gelang den Verantwortlichen des Vereins eine Betreibergesellschaft zu konstituieren.
Der erfolgreiche Aufstieg in die 2. Bundesliga sorgte für Fußballeuphorie in der Stadt und in den lokalen Medien. Die Pläne wurden konkretisiert.

Ein nicht unerheblicher weiterer Entscheidungsdruck ergab sich aus den Forderungen des DFB im Lizensierungsverfahren. Die Finanzierung musste seitens des Vereins sichergestellt werden. Dazu gab es umfangreiche Verhandlungen mit der Stadt Paderborn.

Dabei wurden zwei Dinge sehr deutlich:
Der Finanzrahmen der künftigen Betreibergesellschaft war äußerst eng.
Die letztlich von der Verwaltung mit Verein und Betreibergesellschaft getroffenen Ab-sprachen bezüglich der Finanzierung wurden in ihrer ganzen Tragweite nur von der Mehrheitsfraktion mitgetragen. Die übrigen Fraktionen lehnten entweder die Finanzie-rungsvereinbarung, die Absprache über den Straßenausbau bzw. die Ablösevereinbarung für den bisherigen Standort Hermann-Löns-Straße ab.
Neben der Lärmproblematik, die durch entsprechende Gutachten bewältigt werden konnte, war die Stellplatzfrage und die Verkehrssituation im Bereich der Paderborner Straße zentrales Thema.
Es ergab sich, dass die für die volle Belegung des Stadions erforderlichen Stellplätze im unmittelbaren Umfeld des Stadions nicht geschaffen werden konnten.
Ebenso ergab sich, dass seitens der Betreibergesellschaft keine finanziellen Möglichkeiten gesehen wurden, zusätzliche Stellplätze zu schaffen und dass auch die politische Meinungsbildung im Rat insofern eindeutig war: Weitere Kosten für Stellplätze sollten zunächst nicht aufgewandt werden. Auch Stellplätze auf der Hochdeponie, welche die Verwaltung vorgeschlagen hatte, sollten aus Kostengründen zunächst nicht geschaffen werden.

In dieser Situation hat die Verwaltung in Gesprächen mit der Betreibergesellschaft, den Trägern der öffentlichen Belange und in einer Reihe von Sitzungen in den Ratsgremien die Konzeption erarbeitet, die letztlich Grundlage sowohl des Bebauungsplans als auch der Baugenehmigung wurde.
Es wurde der Bau des Stadions mit seiner vollen Kapazität grundsätzlich genehmigt. Die Nutzung wurde aber zunächst auf 6.000 Plätze beschränkt.
Dieser Zahl lag die Schätzung des Vereins für die maximale Belegung des Stadions in der ersten Saison zugrunde. Insgesamt hat man für das neue Stadion die Erfahrungen mit dem Hermann Löns Stadion ausgewertet.
Um das Stadion aber auch für Spiele mit mehr Zuschauern nutzen zu können, wurde gemeinsam mit der Betreibergesellschaft und den beteiligten Behörden eine Konzeption entwickelt, nach der die im Umfeld vorhandenen Parkplätze bei Wincor Nixdorf und Finke, ggfls. auch die Parkplätze am Merschweg (Pendelverkehr), als Parkflächen genutzt werden sollten.
Eine entsprechende grundsätzliche Erklärung seitens der Firmen Wincor Nixdorf und Finke wurde eingeholt.

Die Verwaltung hat diese Konzeption öffentlich vorgestellt. Sie wurde in den Ratsgremien - auch mit ihren Problemen - breit diskutiert. Die Verwaltung hat auch deutlich gemacht, dass sie darin eine vertretbare Lösung sieht, diese Problematik unter den gegebenen Rahmenbedingungen in den Griff zu bekommen.
Die Ratsvorlage stellt diese Situation sehr ausführlich dar und auch den zugrunde liegenden Abwägungsprozess. Es ging darum, eine ökonomisch und ökologisch vertretbare Lösung zu finden.
Ausweislich des Protokolls der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses haben alle Fraktionen letztlich dieses von der Verwaltung als vertretbar dargestellte Konzept als innovative Lösung in der bestehenden Situation mitgetragen.

Dementsprechend ist dann auch verfahren worden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden vom 30.09.2005 hat deutlich gemacht, dass diese Entscheidung tatsächlich auch von unabhängigen Gerichten mitgetragen werden konnte.
Deshalb ist es äußerst überraschend gewesen, dass der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Münster nunmehr eine exakt gegenteilige Auffassung vertreten hat und das, was die Mindener Richter als rechtmäßig akzeptiert haben, für offensichtlich rechtswidrig erklärt haben.

Ich stehe dazu: das von uns gewählte Verfahren ist ein sinnvoller und auch rechtlich vertretbarer Weg. Es ist bedauerlich, dass die Richter in Münster das anders gesehen haben als die Richter in Minden.

Wir müssen jetzt alles daran setzen, die mit der Entscheidung des OVG Münster entstandene Situation in den Griff zu bekommen. Dazu hat es bereits intensive Beratungen in der Verwaltung gegeben. Anfang der kommenden Woche sind weitere Fachgespräche geplant.
Es ist auch bereits der Dialog mit der Betreibergesellschaft aufgenommen worden.
Ich gehe davon aus, dass die Betreibergesellschaft unsere Überlegungen weiterhin eng begleiten wird, so dass es hoffentlich bald gelingt, sich auf eine Erfolg versprechende Lösung zu verständigen. Eine solche Lösung wird nur im Miteinander möglich sein.

Damit ist sicherlich nur schlecht zu vereinbaren, wenn jetzt seitens der Betreibergesellschaft Vorwürfe gegenüber der Stadt erhoben werden und sogar Ansprüche angemeldet werden.
Die Entscheidung in Sachen Stellplätze ist gemeinsam mit der Betreibergesellschaft entwickelt worden. Die Betreibergesellschaft war es, die auf eine äußerst rasche Entscheidung gedrängt hat.
Nach der Klage der Nachbarn bzw. nach Beantragung des Baustopps beim Verwaltungsgericht Minden ist seitens der Stadt der Betreibergesellschaft sehr deutlich mitgeteilt worden, dass sie auf eigenes Risiko handelt, wenn sie dennoch die Bauarbeiten auf der Basis der nach wie vor bestehenden Baugenehmigung fortsetzt.

Die Betreibergesellschaft hat auf Grund eigener Entscheidungen diesen Weg gewählt.
Noch am gestrigen Morgen hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Fraktionen und den Verantwortlichen der Betreibergesellschaft stattgefunden, in dem wir nochmals sehr deutlich gemacht haben, dass vor einer abschließenden Entscheidung des OVG Münster nach wie vor ein gewisses Risiko für das Bauvorhaben bestehe, da man letztlich nie wissen könne, wie ein Oberverwaltungsgericht entscheide.

Deshalb ist auch seitens der Stadt deutlich gemacht worden, dass vor einer endgültigen Entscheidung des OVG Münster eine Auszahlung des städtischen Zuschusses nicht in Betracht kommen kann.«