Bürgermeister Heinz Paus sieht Strafanzeige beim Stadion-Projekt gelassen (22.02.06)
Vermögensinteressen der Stadt nicht gefährdet
22.02.2006
Paderborn (IP). "Ich sehe nicht, dass städtische Vermögensinteressen gefährdet wurden." Mit diesen Worten reagiert Bürgermeister Heinz Paus auf eine Strafanzeige gegen ihn, die zum Stadion-Projekt bei der Staatsanwaltschaft einging. Bereits am 10. Februar dieses Jahres hatte Paus gemeinsam mit dem für das Stadionprojekt verantwortlichen Beigeordneten Wolfgang Walter zu dem in die gleiche Richtung gehenden öffentlichen Agieren der SPD-Fraktion ausführlich in einer Presseerklärung Fakten genannt. Umfassend und detailliert wird Paus zur Strafanzeige, die er gelassen sieht, kurzfristig gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen.
Worum geht es?
Der Rat hatte einen Vertragsentwurf über die Auszahlung des Zuschusses für das Stadion auf Vorschlag der Verwaltung gebilligt. Im Entwurf war die Auszahlung des Zuschusses unter anderem von drei Kriterien abhängig: Rechtskraft des Bebauungsplanes, Nachweis einer Gesamtfinanzierung und Bestandskraft der Baugenehmigung.
Bei weiteren Gesprächen mit der Betreibergesellschaft ergab sich, dass der Punkt 'Bestandskraft der Baugenehmigung' so nicht handhabbar war und auch nicht dem mutmaßlichen Willen des Rates entsprach. Das hätte bedeutet, dass selbst Klagen, die noch bis zu einem Jahr nach Erteilung der Genehmigung erhoben worden wären, die Auszahlung des Zuschusses bis zu einer endgültigen Entscheidung beispielsweise des Bundesverwaltungsgerichtes nach Jahr und Tag hinausgezögert hätten.
Der Rat wollte eine zügige Realisierung des Projektes, zumal davon auch die Lizenzierung des SC für die 2. Bundesliga wesentlich abhängig war.
Nach verschiedenen Gesprächen mit der Betreibergesellschaft wurde deshalb ein Zusatz aufgenommen. Dieser brachte, was eine Verpflichtung der Stadt zur Auszahlung betraf, keine wesentliche Änderung, machte aber deutlich, dass die Stadt dann bereit war, einseitig über die Auszahlung einer ersten Rate nachzudenken, wenn zwischen ihr und der Betreibergesellschaft die Baugenehmigung nicht mehr problematisch erschien. Voraussetzung blieb, dass alle übrigen Kriterien vollständig erfüllt sein mussten.
Auf Grund des bekannten Fortgangs der Ereignisse ist dieser Sachverhalt nicht relevant geworden. Spätestens mit der Entscheidung des OVG sind alle drei Kriterien für eine Auszahlung des Zuschusses zurzeit nicht gegeben.
Der Rat hat mit seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2005 die Auszahlung einer ersten Rate unter gänzlich neuen Gesichtspunkten gebilligt. Sicherlich wäre es angezeigt gewesen, über diese Einfügung in den Vertragstext die Ratsmitglieder zeitnah zu informieren.
Der Sachverhalt ist aber den Fraktionen des Rates spätestens seit dem Morgen des 16. November 2005 bekannt. Im Rahmen einer Besprechung der Stadt mit der Betreibergesellschaft, an der die Repräsentanten aller im Rat vertretenen Fraktionen teilnahmen, war dieser Sachverhalt so vom Bürgermeister und dem Beigeordneten dargestellt worden.
Kritische Äußerungen der Fraktionen gab es zu dem Thema anschließend nicht.
Erst mit der Haushaltsrede am 26. Januar 2006 hat die Vorsitzende der SPD-Fraktion diesen Sachverhalt öffentlich gemacht. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Februar 2006 haben Beigeordneter Walter und Bürgermeister Paus zu diesem Thema nochmals dezidiert Stellung genommen.
Worum geht es?
Der Rat hatte einen Vertragsentwurf über die Auszahlung des Zuschusses für das Stadion auf Vorschlag der Verwaltung gebilligt. Im Entwurf war die Auszahlung des Zuschusses unter anderem von drei Kriterien abhängig: Rechtskraft des Bebauungsplanes, Nachweis einer Gesamtfinanzierung und Bestandskraft der Baugenehmigung.
Bei weiteren Gesprächen mit der Betreibergesellschaft ergab sich, dass der Punkt 'Bestandskraft der Baugenehmigung' so nicht handhabbar war und auch nicht dem mutmaßlichen Willen des Rates entsprach. Das hätte bedeutet, dass selbst Klagen, die noch bis zu einem Jahr nach Erteilung der Genehmigung erhoben worden wären, die Auszahlung des Zuschusses bis zu einer endgültigen Entscheidung beispielsweise des Bundesverwaltungsgerichtes nach Jahr und Tag hinausgezögert hätten.
Der Rat wollte eine zügige Realisierung des Projektes, zumal davon auch die Lizenzierung des SC für die 2. Bundesliga wesentlich abhängig war.
Nach verschiedenen Gesprächen mit der Betreibergesellschaft wurde deshalb ein Zusatz aufgenommen. Dieser brachte, was eine Verpflichtung der Stadt zur Auszahlung betraf, keine wesentliche Änderung, machte aber deutlich, dass die Stadt dann bereit war, einseitig über die Auszahlung einer ersten Rate nachzudenken, wenn zwischen ihr und der Betreibergesellschaft die Baugenehmigung nicht mehr problematisch erschien. Voraussetzung blieb, dass alle übrigen Kriterien vollständig erfüllt sein mussten.
Auf Grund des bekannten Fortgangs der Ereignisse ist dieser Sachverhalt nicht relevant geworden. Spätestens mit der Entscheidung des OVG sind alle drei Kriterien für eine Auszahlung des Zuschusses zurzeit nicht gegeben.
Der Rat hat mit seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2005 die Auszahlung einer ersten Rate unter gänzlich neuen Gesichtspunkten gebilligt. Sicherlich wäre es angezeigt gewesen, über diese Einfügung in den Vertragstext die Ratsmitglieder zeitnah zu informieren.
Der Sachverhalt ist aber den Fraktionen des Rates spätestens seit dem Morgen des 16. November 2005 bekannt. Im Rahmen einer Besprechung der Stadt mit der Betreibergesellschaft, an der die Repräsentanten aller im Rat vertretenen Fraktionen teilnahmen, war dieser Sachverhalt so vom Bürgermeister und dem Beigeordneten dargestellt worden.
Kritische Äußerungen der Fraktionen gab es zu dem Thema anschließend nicht.
Erst mit der Haushaltsrede am 26. Januar 2006 hat die Vorsitzende der SPD-Fraktion diesen Sachverhalt öffentlich gemacht. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Februar 2006 haben Beigeordneter Walter und Bürgermeister Paus zu diesem Thema nochmals dezidiert Stellung genommen.


