Planen, Bauen und Wohnen
Einem Streitschlichter nicht verschließen
16.06.2006
Paderborn (IP). Die Stadt Paderborn hat sich bereits mehrfach mit dem Einsatz eines Mediators in der Stadionproblematik auseinander gesetzt. Ein solches Verfahren hatte jetzt die Demokratische Initiative Paderborn (DIP) vorgeschlagen.
Die Stadionproblematik habe jedoch Besonderheiten, die nicht ohne weiteres einen Erfolg eines solchen Mediationsverfahrens erwarten lassen. So habe es mehrere Versuche gegeben, sich außergerichtlich mit den Klägern südlich der Paderborner Straße zu einigen. Zweimal hätten fast unterschriftsreife Konzepte vorgelegen, die jedoch seitens der Kläger dann doch nicht akzeptiert worden seien. Außerdem seien hier sowohl Klagen von Anwohnern nördlich und südlich der Paderborner Straße beim Verwaltungsgericht Minden sowie eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gegen den Bebauungsplan von den Anwohnern südlich der Paderborner Straße anhängig. Auch die unterschiedliche Beurteilung der Problematik vom Verwaltungsgericht Minden einerseits und vom OVG Münster andererseits müsse dabei in Betracht gezogen werden. Ob vor diesem vielschichtigen Hintergrund das Verwaltungsgericht ein solches Mediationsverfahren für sinnvoll hält, bleibe fraglich, heißt es seitens der Stadt Paderborn. Einem solchen Verfahren werde man sich selbstverständlich nicht verschließen.
Die Stadionproblematik habe jedoch Besonderheiten, die nicht ohne weiteres einen Erfolg eines solchen Mediationsverfahrens erwarten lassen. So habe es mehrere Versuche gegeben, sich außergerichtlich mit den Klägern südlich der Paderborner Straße zu einigen. Zweimal hätten fast unterschriftsreife Konzepte vorgelegen, die jedoch seitens der Kläger dann doch nicht akzeptiert worden seien. Außerdem seien hier sowohl Klagen von Anwohnern nördlich und südlich der Paderborner Straße beim Verwaltungsgericht Minden sowie eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gegen den Bebauungsplan von den Anwohnern südlich der Paderborner Straße anhängig. Auch die unterschiedliche Beurteilung der Problematik vom Verwaltungsgericht Minden einerseits und vom OVG Münster andererseits müsse dabei in Betracht gezogen werden. Ob vor diesem vielschichtigen Hintergrund das Verwaltungsgericht ein solches Mediationsverfahren für sinnvoll hält, bleibe fraglich, heißt es seitens der Stadt Paderborn. Einem solchen Verfahren werde man sich selbstverständlich nicht verschließen.
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