Planen, Bauen und Wohnen
EU-Recht bereits im Blick
20.10.2006
Paderborn (IP). In den vergangenen Monaten hat die Stadt Paderborn mit Hochdruck an dem notwendigen neuen Bebauungsplan für das Stadionprojekt gearbeitet. Diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Dabei hat die Stadt sehr wohl auch Aspekte des EU-Vergaberechts und EU-Beihilferechts im Blick, obwohl diese Aspekte insbesondere im Rahmen der vertraglich zu regelnden Beziehungen zwischen der Stadt und der Paderborner Stadion Gesellschaft (PSG) zum Tragen kommen werden. Es gibt zwischen der Stadt und der PSG erste Gespräche dazu. Das teilt die Stadt Paderborn auf die Presseerklärung der FBI-Fraktion mit.
Die Stadt hat bereits eine Fachkanzlei mit der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt. Sie möchte sich nur ungern auf die Expertise von Ratsherrn Hüttemann verlassen.
Am Montag wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster über das Normenkontrollverfahren in Sachen Stadionneubau verhandeln. Die Kläger der Paderborner Straße hatten dies angestrengt, um damit die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes überprüfen zu lassen. Die Stadt geht davon aus, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird, da das OVG am 16. November 2005 in einem Eilverfahren bereits die Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt und dabei auf - aus Sicht des Gerichts - offensichtliche Mängel des Bebauungsplanes hingewiesen hatte.
Die Stadt hatte dem Gericht bereits mitgeteilt, dass sie den alten Bebauungsplan nicht umsetzen wird und an einem neuen Bebauungsplan arbeitet. Der neue Bebauungsplan soll am 2. November dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegt werden. Dieser neue Bebauungsplan berücksichtigt alle wesentlichen bisher vom OVG vorgetragenen Bedenken.
Es ist nicht auszuschließen, dass in der Entscheidung des OVG weitere zusätzliche Aspekte enthalten sein könnten, die dann noch in den neuen Bebauungsplan eingearbeitet werden müssten. Sollte dies notwendig sein, könnte der geplante Termin im Bauausschuss nicht gehalten werden.
Die Stadt Paderborn erinnert noch einmal daran, dass es in der Vergangenheit verschiedene Anläufe im Hinblick auf eine Einigung mit den Klägern der Paderborner Straße gegeben hat. Zunächst mit deren Anwalt, dem kurz vor Abschluss jedoch das Verhandlungsmandat von den Klägern entzogen wurde. Danach verhandelte die Stadt intensiv direkt mit den Klägern. Es lag ein weitgehend unterschriftsreifer Vergleichsvertrag vor. Den Termin für das abschließende Gespräch am 29. April 2006 hatten die Kläger zwei Stunden zuvor abgesagt.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte vorgeschlagen, eine vergleichsweise Lösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu finden. Dem hatten sowohl die Stadt als auch die PSG zugestimmt. Die Kläger hatten dies jedoch abgelehnt.
Die Stadt hat bereits eine Fachkanzlei mit der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt. Sie möchte sich nur ungern auf die Expertise von Ratsherrn Hüttemann verlassen.
Am Montag wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster über das Normenkontrollverfahren in Sachen Stadionneubau verhandeln. Die Kläger der Paderborner Straße hatten dies angestrengt, um damit die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes überprüfen zu lassen. Die Stadt geht davon aus, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird, da das OVG am 16. November 2005 in einem Eilverfahren bereits die Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt und dabei auf - aus Sicht des Gerichts - offensichtliche Mängel des Bebauungsplanes hingewiesen hatte.
Die Stadt hatte dem Gericht bereits mitgeteilt, dass sie den alten Bebauungsplan nicht umsetzen wird und an einem neuen Bebauungsplan arbeitet. Der neue Bebauungsplan soll am 2. November dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegt werden. Dieser neue Bebauungsplan berücksichtigt alle wesentlichen bisher vom OVG vorgetragenen Bedenken.
Es ist nicht auszuschließen, dass in der Entscheidung des OVG weitere zusätzliche Aspekte enthalten sein könnten, die dann noch in den neuen Bebauungsplan eingearbeitet werden müssten. Sollte dies notwendig sein, könnte der geplante Termin im Bauausschuss nicht gehalten werden.
Die Stadt Paderborn erinnert noch einmal daran, dass es in der Vergangenheit verschiedene Anläufe im Hinblick auf eine Einigung mit den Klägern der Paderborner Straße gegeben hat. Zunächst mit deren Anwalt, dem kurz vor Abschluss jedoch das Verhandlungsmandat von den Klägern entzogen wurde. Danach verhandelte die Stadt intensiv direkt mit den Klägern. Es lag ein weitgehend unterschriftsreifer Vergleichsvertrag vor. Den Termin für das abschließende Gespräch am 29. April 2006 hatten die Kläger zwei Stunden zuvor abgesagt.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte vorgeschlagen, eine vergleichsweise Lösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu finden. Dem hatten sowohl die Stadt als auch die PSG zugestimmt. Die Kläger hatten dies jedoch abgelehnt.
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