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OVG Münster: Bebauungsplan SN 250 unwirksam (24.10.2006)

OVG Münster: Bebauungsplan SN 250 unwirksam

24.10.2006
Der Bebauungsplan SN 250 - "Zentralstadion" - der Stadt Paderborn ist unwirksam. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am 24. Oktober 2006 im Normenkontrollverfahren. Die Kläger der Paderborner Straße hatten dies angestrengt, um damit die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes überprüfen zu lassen. Die Stadt ging davon aus, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird, da das OVG am 16. November 2005 in einem Eilverfahren bereits die Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt und dabei auf - aus Sicht des Gerichts - offensichtliche Mängel des Bebauungsplanes hingewiesen hatte. Der Bebauungsplan genüge nicht den Anforderungen des Abwägungsprozesses, so das OVG in seinem Urteil. Es verwies in seiner Urteilsbegründung auf seinen Beschluss vom 15. November 2005. Darin heißt es: "Der Rat der Stadt Paderborn durfte der Klärung der Frage, ob und wo die erforderlichen Stellplätze angelegt werden können, nicht offen lassen."
Die Stadt hatte dem Gericht bereits mitgeteilt, dass sie den alten Bebauungsplan nicht umsetzen wird und an einem neuen Bebauungsplan arbeitet.