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Heinz Paus zum Bebauungsplan (24.05.2007)

In der Ratssitzung am 24. Mai

Dieser Bebauungsplan heute hat eine lange Vorgeschichte.
Den ursprünglichen Bebauungsplan SN 250 hat das OVG Münster inzwischen aufgehoben.
Die Tatsache, dass dieser Bebauungsplan aus Sicht des OVG erhebliche Mängel aufwies, war auch der alleinige Grund dafür, dass die zunächst für das Stadion erteilte Baugenehmigung aufgehoben wurde.
Der ursprüngliche Bebauungsplan war auf der Basis einer Machbarkeitsstudie und einer umfangreichen Standortuntersuchung im Rat und im zuständigen Bau- und Planungsausschuss in einer Reihe von Sitzungen seit Beginn 2004 beraten worden. Die Probleme, die sich mit der Planung des Stadions an diesem Standort ergaben, sind dezidiert vorgestellt worden. Die für die Fortführung des Verfahrens erforderlichen Beschlüsse sind jeweils mit großer Mehrheit, häufig einstimmig gefasst worden. Zentral ging es immer um die Frage der Stellplätze. Die Verwaltung hat deutlich gemacht, dass für eine Vollauslastung des Stadions mehr als 4.000 Stellplätze erforderlich seien.
Schon bald wurde deutlich, dass die Stadiongesellschaft finanziell nicht in der Lage war, die erforderlichen Stellplätze im Umfeld des Stadions nachzuweisen. Die Verwaltung hat Alternativen dargestellt (Hochdeponie, Flächen entlang der B 1 nördlich der Paderborner Straße). Diese Alternativen wurden in Gesprächen mit Vertretern der im Rat vertretenen Fraktionen verworfen, da der Rat in seiner großen Mehrheit nicht bereit war, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Finanzierungskonzept, das über den städtischen Zuschuss in Höhe von 3,4 Mio. EUR hinaus noch gut 1 Mio. EUR für Erschließungsmaßnahmen und eine Ablösevereinbarung hinsichtlich des Hermann-Löns-Stadions umfasste, ist abschließend nur von der CDU getragen worden.
Damit war das Signal für die Verwaltung klar:
Es ist unter den gegebenen finanziellen Voraussetzungen eine rechtlich vertretbare Konzeption zu finden, die den Bau des Stadions ermöglicht und für die Stellplatzproblematik eine flexible Lösung.
Ergebnis war das Stufenkonzept, das Ihnen allen noch geläufig ist.
Danach sollte der Bau des Stadions auf der Basis des Bebauungsplanes ermöglicht werden, die Nutzung des Stadions sollte aber auf ca. 6.000 Besucher beschränkt werden, für Veranstaltungen mit darüber hinausgehender Zuschauerzahl sollten jeweils auf der Basis von Einzelgenehmigungen die dann erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden, die auf dem Areal Finke und im Umfeld der Firma Wincor Nixdorf grundsätzlich auf der Basis privatrechtlicher Abreden zur Verfügung standen.

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vor dem Satzungsbeschluss ist dieses Konzept nochmals vom Techn. Beigeordneten vorgestellt worden.
Er hat die Konzeption als unter den gegebenen Rahmenbedingungen vertretbare Lösung dargestellt.
Der Leiter des Bauordnungsamtes hat im Einzelnen dargelegt, wie auf der Basis des zu beschließenden Bebauungsplanes die Baugenehmigung erteilt werden sollte.
Nach intensiver Diskussion dieser Konzeption hat der Bau- und Planungsausschuss seinerzeit einstimmig dem Rat empfohlen, so zu verfahren.
In der abschließenden Ratssitzung ist das Ergebnis der Beratungen des Bau- und Planungsausschusses nochmals dargelegt worden.
Die Verwaltung ist ausdrücklich für die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Stufenlösung gelobt worden.
So hat u. a. gemäß dem Protokoll der Ratssitzung der Sprecher der DIP ausdrücklich festgestellt, dass es richtig sei, die Stellplatzfrage nicht von vornherein bezogen auf die maximale Zahl von 15.000 Zuschauern zu lösen.
Der Rat hat diesen Bebauungsplan einstimmig beschlossen.
Die Baugenehmigung ist dann so, wie sie dem Rat vorgestellt worden war, 1 : 1 umgesetzt und erteilt worden.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der seinerzeit gewählte Ansatz tatsächlich ökologisch und ökonomisch sinnvoll war, dass damit eine massive Versiegelung von Flächen vorerst vermeidbar gewesen wäre und dass es sinnvoll war, für zusätzlichen Stellplatzbedarf in der Nähe liegende große Handels- bzw. Industrieparkplätze zu nutzen.
Bei dieser Feststellung beziehe ich mich vor allem auch auf die Situation, wie sie sich bei fast allen Stadionarealen der Fußball-Bundesliga darstellt.

Es ist aber müßig, darüber weiter zu rechten.
Das OVG Münster hat in zweiter Instanz - anders als das Verwaltungsgericht Minden - eine andere Auffassung vertreten. Diese ist zu akzeptieren.
Mit den Konsequenzen der Entscheidung des OVG Münster vom November 2005 haben wir uns in der Verwaltung in den letzten ca. 18 Monaten intensiv auseinandergesetzt.
Ziel war es, über einen neuen Bebauungsplan eine Basis für eine neue Baugenehmigung zu schaffen.
Parallel habe ich zusammen mit dem Projektleiter, Herrn Walter, versucht, mit den Klägern eine einvernehmliche Regelung zu erzielen.
Sie wissen, dass wir bis Ende April letzten Jahres intensiv verhandelt haben, eine unterschriftsreife Vereinbarung erzielt hatten. Das Ergebnis ist bekannt. Es wurde uns klar, dass anscheinend von Beginn an kein ernsthafter Einigungswille bei den Klägern vorhanden war.

Es folgten äußerst schwierige, nicht immer erfreuliche Verhandlungen mit den Eigentümern der Flächen nördlich des Stadionareals und deren Bevollmächtigten.
In unzähligen Sitzungen der »Stadionrunde« unter dem Vorsitz von Herrn Dezernenten Walter, in einer Unzahl von Besprechungen im technischen Rathaus, mit den Querschnittsämtern, mit Fachleuten anderer Behörden, mit Gutachtern ist die jetzt gefundene Konzeption entwickelt worden.
Dabei war das große Ziel, eine Lösung zu finden, die zu einem »wasserdichten« Bebauungsplan führt.
Die gesamte Arbeit in der Verwaltung stand dabei unter enormen öffentlichen Druck.
Es war nicht einfach, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder dazu zu motivieren, die Dinge so rasch wie möglich voranzutreiben, wenn in der Öffentlichkeit in oft ziemlich rabiater Form Schmähkritik geäußert wurde, wenn parallel seitens der Stadiongesellschaft, mit der die ursprüngliche Konzeption in engem Miteinander entwickelt worden war, Schadensersatzansprüche angedroht und letztlich auch eingeklagt wurden.
Wir haben uns davon nicht beirren lassen.

Und ich will das auch nicht verschweigen:
Immer wieder öffentlich mitgeteilte Wasserstandsmeldungen aus der Stadiongesellschaft zum Stand des Verfahrens, die mit meinem Haus nicht abgestimmt waren, haben das notwendige Miteinander mit der Stadiongesellschaft arg strapaziert.

Es wird sicherlich gleich kritisiert werden, dass die Beschlussfassung unter enormen Zeitdruck stehe.
Diesen enormen Zeitdruck verspürt die Verwaltung seit November 2005.
Sie haben uns aufgegeben, den Komplex Stadion noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.
Wir erfüllen diesen Auftrag heute in der 1. Stufe mit der Vorlage des Bebauungsplanes in der heutigen Sitzung.

Wir arbeiten daran, dass wir die uns zusätzlich gestellte Aufgabe für die Ratssitzung am 12.06.2007 präsentieren können. Der Entwurf des Nachtragsetats liegt Ihnen bereits vor. An der darauf aufbauenden Finanzierungsvereinbarung mit der Stadiongesellschaft arbeiten wir mit hohem Einsatz.
Wir in der Verwaltung haben stets den festen Willen gehabt, dieses Stadionprojekt wieder »zum Fliegen zu bringen«.
Alle, die sich zum Ergebnis unserer Arbeiten gleich kritisch äußern werden, mögen bitte dann, wenn sie die Ergebnisse der Arbeiten sowohl was den Bebauungsplan als auch die auf die Stadt Paderborn zukommenden Kosten kritisieren, deutlich machen, welche Alternativen sie sehen. Destruktive Kritik hilft nicht weiter.
Wir waren während der gesamten Phase der Erarbeitung des Bebauungsplanes offen für Vorschläge und Anregungen.
Diese Konzeption, die wir Ihnen heute vorlegen, ist immer wieder Gegenstand der Beratungen im Bau- und Planungsausschuss, auch im Rat gewesen. Wir legen Ihnen das vor, was nach unserer Auffassung der Extrakt all der Hunderte von Gesprächen, von Fachrunden, von eingeholten Gutachten, von Erörterungen in parlamentarischen Gremien, der Eingaben Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger war.
Wir bitten Sie darum, diesem Bebauungsplanentwurf Ihre endgültige Zustimmung zu geben.
Ich weiß aus dem Bau- und Planungsausschuss, dass dort sehr intensiv über die Kosten der Maßnahme diskutiert worden ist.
Die Kosten werden Thema der Beschlussfassung über den Nachtragsetat bzw. der Finanzvereinbarung sein.
Ja, dieser Bebauungsplan löst nicht unerhebliche zusätzliche Kosten in puncto Infrastruktur aus.
Sie wissen, dass das OVG Münster in der Beratung über den alten Bebauungsplan bereits einen Blick in diesen neuen Bebauungsplan nehmen konnte.
Den Klägern ist daraufhin signalisiert worden, sie sollten sich auf einen abschließenden Vergleich mit der Stadt Paderborn einlassen, da die neue Konzeption geeignet sei, eine dauerhafte Lösung zu ermöglichen.
Wir wollen diese dauerhafte Lösung.
Sie löst leider zusätzliche erhebliche Investitionen aus, die wir uns alle gemeinsam gerne erspart hätten, sonst hätten wir nicht alle einstimmig der ursprünglichen Konzeption am 16.06.2005 zugestimmt.
Diese ursprüngliche Konzeption hat vor dem OVG Münster keinen Bestand gehabt.
Wer das Stadion will, muss sagen, welche konkrete Alternative er zum vorliegenden Bebauungsplan hat.
Die Ablehnung dieses Bebauungsplanes ist letztlich auch die Ablehnung des von uns gemeinsam seit ca. 5 Jahren verfolgten Ziels eines neuen Zentralstadions für die Stadt Paderborn.