Gericht verhängt sechs Monate Haft gegen Bruno Eikel
Künstler in den »Knast«
08.11.2008
Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Bruno Eikel muss ins Gefängnis. Das Landgericht hat den Künstler und Kunstschmied am Freitag wegen »strafbarer Verletzung der Gewerberechtsvorschriften« für sechs Monate hinter Gitter geschickt.
Eikel hat nach Auffassung der 1. Großen Strafkammer nicht nur künstlerisch, sondern auch handwerklich gearbeitet. Und das ist strafbar, weil ihm das Paderborner Ordnungsamt - wie berichtet - nach zwei Insolvenzen die Gewerbeausübung untersagt hatte. Da der 40-Jährige schon einmal wegen unerlaubter Gewerbeausübung verurteilt worden war und noch unter Bewährung stand, gilt er jetzt als Wiederholungstäter und muss seine Strafe absitzen. Staatsanwalt Gerwald Hartmann hatte sogar neun Monate Haft gefordert, während die Verteidiger auf Freispruch plädierten.
Verteidiger Ulrich Griguleit kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an und sprach von einer »Paderborner Provinzposse«. Seinen Antrag auf Hinzuziehung von Kunstsachverständigen hatte das Gericht zurückgewiesen. Die Kammer verfüge über genügend eigenen Sachverstand, so Vorsitzender Bernd Emminghaus.
Der Angeklagte sei in Paderborn sowohl als Künstler als auch als Kunstschmied bekannt, sagte Emminghaus. Als Künstler sei er durchaus erfolgreich, als Geschäftsmann allerdings weniger. Natürlich gebe es in Paderborn Persönlichkeiten, die Eikels Arbeiten als Kunst schätzten. Aber es sei keineswegs alles Kunst, was er geschaffen habe. Er habe auch handwerkliche Arbeiten wie ein Geländer, einen Raumteiler oder eine Bierklappe, mit dem ermäßigten Künstler-Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent abgerechnet. »Der Angeklagte ist ein Künstler, der es mit den gesetzlichen Vorschriften nicht so genau nimmt«, meinte Emminghaus.
Bruno Eikel hat unter anderem das »Abendmahl« in der Bartholomäus-Kapelle geschaffen.
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