Parkplatz-Ausraster wird teuer
Erst Farbe, dann Prügel verteilt
06.11.2008
Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Zivilcourage kann schmerzhaft sein. Salvatore S. aus Buke fing sich eine Tracht Prügel, als er einen Umweltsünder zur Rede stellte. Ein Fall für das Paderborner Amtsgericht.
Es passierte auf dem Parkplatz des Poko-Marktes in Paderborn. Dariuz. D. (33) hatte einen Eimer Farbe auf seinem Einkaufswagen stehen. Auf dem Weg zum Auto geriet ein Rad des Wagens in eine Gulliroste, und der Farbeimer kippte zu Boden. Der Heimwerker hob ihn zwar schnell wieder auf, aber der Deckel hatte sich geöffnet, und auf dem Boden blieb eine große weiße Pfütze zurück. Ohne sich weiter um die Folgen des Malheurs zu kümmern, entfernte sich der Pechvogel vom Unglücksort.
»Ich habe extra ein bisschen gewartet, um zu sehen, wie er reagiert«, schildert Salvatore S. die Szene. Dann habe er ihn angesprochen, ob er das eigentlich so lassen wolle. »Der hat sofort den Kopf gesenkt wie ein Stier«, erzählt der 58-Jährige im Zeugenstand und hebt dabei die Hand wie zum Schwur.
»Was willst du? Verpiss dich!« habe der Angeklagte ihn angebrüllt, »soll ich das etwa mit der Zunge auflecken?« Und dann habe der Jüngere auch schon »respektlos zugeschlagen«. Er habe Schläge ins Gesicht und Tritte gegen den Arm bekommen, berichtet der zu 50 Prozent schwerbehinderte Frührentner.
Dariuz D. stellt den Vorfall völlig anders da. Der Zeuge sei der Aggressor. Der habe ihn als Schwein beschimpft und auf ihn eingeschlagen. Möglicherweise habe er Salvatore S. die Verletzungen - Prellungen und Hämatome - bei seinem Abwehrversuch versehentlich zugefügt.
Eine Version, der weder Staatsanwalt noch Richter Glauben schenkten. »Weshalb sollte ein Schwerbehinderter, der dem Angeklagten körperlich unterlegen ist, diesen angreifen?«, fragte der Richter und gab die Antwort gleich selbst: Dariuz D. sei die Sicherung durchgebrannt, und da habe er zugeschlagen.
Das Urteil: 4800 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze) wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte sogar eine Freiheitsstrafe gefordert.
Verteidiger Detlef Stoffels hatte auf Freispruch plädiert: »Warum glaubt man einem mehr als dem anderen?«
© Copyright 2008 WESTFÄLISCHES VOLKSBLATT.

