Freizeit & Aktiv
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Gästeführungen durch den Verkehrsverein Paderborn e. V.
- Der Verkehrsverein Paderborn e. V. (im folgenden "VVP" genannt) vermittelt Gästeführerinnen/Gästeführer (im Folgenden als "GF" bezeichnet) an Einzelgäste und Gruppen. Der VVP tritt, sofern nicht anders vereinbart, nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler auf. Die Vertragspartner bei Gästeführungen sind somit der Auftraggeber einerseits und der GF andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen beiden Parteien gemäß den folgenden Punkten (Ziffern 2. bis 13.).
- Sowohl der Auftraggeber der Gästeführung als auch der GF erhalten vom VVP eine schriftliche Vermittlungsbestätigung, auf der die Einzelheiten der jeweiligen Führung - u.a. Termin, Treffpunkt und Höhe des Honorars für den GF - vermerkt sind. Damit gilt die Führung im Sinne eines Dienstleistungsvertrags als verbindlich vereinbart.
- Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung zu Fuß beträgt 25 Personen (pro GF). Bei Überschreitung dieser Gruppenstärke sind entsprechend der Personenzahl weitere GF zu bestellen. Erscheint eine Gruppe mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen pro GF, so ist der GF berechtigt, unmittelbar vor Beginn der Führung vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten. Hierzu genügt eine mündliche Rücktrittserklärung des GF gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten.
- Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Erscheinen des GF.
- Ist der GF nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemüht sich der VVP, dem Auftraggeber einen anderen GF zu vermitteln. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf die volle vereinbarte Dauer der Führung.
- Der GF ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten - gerechnet vom vereinbarten Beginn der Führung an. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem GF frei, länger zu warten oder die zu führenden Personen als nicht gekommen und damit die Führung als storniert zu betrachten (siehe Ziffer 8.).
- Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Personen kann in Absprache mit dem GF die Führung gegen Aufpreis verlängert werden. Der Preis der Verlängerung beträgt 10 Euro pro halbe Stunde.
- Eine kostenlose Stornierung ist entweder bei dem GF oder beim VVP bis spätestens 96 Stunden (4 Kalendertage) vor Führungsbeginn möglich. Danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu zahlen.
- Der Führungspreis versteht sich exklusive eventuell anfallender Eintrittsgelder. Er ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den GF zu zahlen. Bei Rechnungsstellung wird ein Bearbeitungszuschlag von 2,50 Euro pro GF erhoben.
- Der VVP haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - auch für seine Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des VVP ist begrenzt auf den dreifachen Betrag des Führungspreises. GF zählen - sofern nicht anders vereinbart - jedoch nicht zu den Erfüllungsgehilfen des VVP, sondern handeln eigenverantwortlich, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
- Der GF haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des GF bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den dreifachen Betrag des Führungspreises.
- Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.
(Stand: Januar 2012)
Verkehrsverein Paderborn e.V., Marienplatz 2a, 33098 Paderborn, Tel. 0 52 51/88-29 80, Fax 0 52 51/88-29 90, E-Mail:
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